Man unterscheidet objektiven und subjektiven Tinnitus. Der objektive Tinnitus bezeichnet ein wahrgenommenes Ohrgeräusch, bei dem eine tatsächliche physikalische Geräuschquelle im Körper des Betroffenen vorliegt - zum Beispiel kann es sein, dass der Betroffene die Strömungsgeräusche eines Blutgefäßes wahrnimmt. Beim subjektiven Tinnitus liegt dagegen keine tatsächliche Geräuschquelle vor. Die Hörwahrnehmung wird beim subjektiven Tinnitus häufig durch eine Überaktiviät von Nervenzellen ausgelöst und aufrechterhalten.
Objektiver Tinnitus ist im Vergleich zum subjektiven Tinnitus sehr selten. Weit weniger als 0,1% der Tinnitusbetroffenen haben einen objektiven Tinnitus.
Das Ohrgeräusch kann also grundsätzlich durch tontechnische Verstärkung auch für Außenstehende hörbar gemacht werden. Aus diesem Grund hört der Arzt während der Untersuchung eines Tinnitus den Schädel des Patienten mit dem Stethoskop ab, um potentielle Geräuschquellen zu finden. Als Geräuschquellen für einen objektiven Tinnitus kommen beispielsweise abnorme Entwicklungen in Blutgefäßen in Frage, etwa in Form von Aussackungen von Gefäßwänden oder Arterienverhärtungen. Ein weiterer potentieller Auslöser für einen objektiven Tinnitus sind Zuckungen der Muskeln der Gehörknöchelchen.
Der subjektive Tinnitus dagegen bezeichnet ein Ohrgeräusch, das nur der Betroffene selbst hört und das auch durch tontechnische Verstärkung nicht hörbar gemacht werden könnte. Hier ist an der Aufrechterhaltung der Geräuschwahrnehmung häufig eine Überaktivität von Nervenzellen in der Hörbahn beteiligt. Eine tatsächliche Geräuschquelle liegt aber nicht vor.
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